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Arbeitnehmerfreizügigkeit: EU stärkt Rechte der Wanderarbeitnehmer

22.05.2014

Durch eine neue EU-Richtlinie werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren die Rechte der grenzüberschreitenden Arbeitnehmer zu stärken und den Zugang zu Informationen zu erleichtern.
Derzeit arbeiten und leben etwa 8 Mio. Europäer nicht in ihrem Heimatstaat. Darüber hinaus arbeiten 1,2 Mio. Menschen in einem anderen Mitgliedstaat als sie leben. Zwar stehen ihnen gesetzlich durch Art. 45 AEUV die gleichen Rechte zu wie heimischen Arbeitnehmern. In der Realität sehen sie sich aber regelmäßig mit Diskriminierungen konfrontiert: Weit verbreitet sind hierbei erschwerte Bedingungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt, Ungleichbehandlungen im Hinblick auf Arbeitsbedingungen und soziale Vergünstigungen sowie die mangelnde Berücksichtigung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen. Grund hierfür ist, dass es mobilen Mitbürgern oft an Informationen sowie Unterstützung in den Aufnahmemitgliedstaaten mangelt. Zudem sind auch (private und öffentliche) Arbeitgeber sowie Behörden oft nicht ausreichend darüber aufgeklärt, welche Rechte den Arbeitnehmern zustehen.
Um nun eine bessere Umsetzung und Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu ermöglichen, werden die Mitgliedstaaten durch die am 14.04.2014 erlassene Richtlinie verpflichtet:
  • mindestens eine Stelle auf nationaler Ebene einzurichten, die die EU-Wanderarbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt und hierzu juristisch berät;
  • wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten, insbesondere der Schutz vor der Diskriminierung (Viktimisierung) von EU-Wanderarbeitern;
  • in mehreren EU-Sprachen einen leichten Zugang zu rechtlichen Informationen zu ermöglichen, die den mobilen Arbeitnehmern sowie Arbeitssuchenden aus der EU zustehen.
Laut EU-Kommissar László Andor fördert die Richtlinie „die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt der EU“. So wird nicht nur ein Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosigkeit geleistet sondern auch dem Mangel an (qualifizierten) Arbeitskräften entgegen gewirkt.