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Ausbilder & Prüfer

Ausbilder und Prüfer

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Ausbilder sind bei der IHK Saarland registriert.


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Themenschwerpunkte


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    Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist die Organisation und Überwachung der betrieblichen Ausbildung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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    Alles Wichtige zum Thema Ausbildungsprüfungen

Dossier

Bild: Dossier

Häufig nachgefragt

  • Um sich im Prüfungsausschuss zu engagieren, sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen: Fachkompetenz (Ausbildung im Prüfungsberuf oder vergleichbare Qualifikation), Mehrjährige Berufspraxis, Berufliche Tätigkeit im Bereich der abzunehmenden Prüfung, Methodische und berufspädagogische Fähigkeiten (z. B. AEVO Prüfung) sowie persönliche Eignung, um (junge) Menschen zu prüfen (§ 29 BBiG). Bei Interesse bitte bei Klaus Schmitt, klaus.schmitt@saarland.ihk.de, melden.

  • Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über berufs- und arbeitspädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Als Beleg dient ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildereignungsprüfung – der einzige bundesweit anerkannte Nachweis der geforderten Qualifikationen. Die Anforderungen legt die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) fest.

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  • Um Ausbildungsbetrieb zu werden, muss Ihr Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Ausbildungsvoraussetzungen eines Betriebs werden von der zuständigen IHK festgestellt.
    Um alle Ausbildungsvoraussetzungen zu erfüllen, müssen drei Dinge gegeben sein.

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