Bahnstreik und Arbeitsrecht
07.02.2024
Immer wieder kommt es zu längeren
Bahnstreiks. Doch was bedeutet das arbeitsrechtlich? Was gilt, wenn
Arbeitnehmer wegen eines Streiks zu spät oder gar nicht kommen?
Der Arbeitnehmer trägt das
Wegerisiko. Er muss dafür sorgen, dass er seinen Arbeitsplatz pünktlich
erreicht. Etwaige Einschränkungen durch Streiks müssen von ihm eingeplant
werden. Ist absehbar, dass es zu Störungen kommt, muss der Arbeitnehmer sich
entsprechend frühzeitig auf den Weg machen, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu
sein. Ist für ihn absehbar, dass er nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit
erscheinen kann, ist er verpflichtet, dies unverzüglich dem Arbeitgeber zu
melden.
Kommt der Arbeitnehmer zu spät,
ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Fehlzeiten zu bezahlen. Es gilt der
Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn.
Sofern die Möglichkeit im Unternehmen besteht, Home-Office zu machen, sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Ansonsten können Arbeitgeber und -nehmer eine einvernehmliche Lösung vereinbaren.