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Bahnstreik und Arbeitsrecht

07.02.2024

Immer wieder kommt es zu längeren Bahnstreiks. Doch was bedeutet das arbeitsrechtlich? Was gilt, wenn Arbeitnehmer wegen eines Streiks zu spät oder gar nicht kommen?

Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko. Er muss dafür sorgen, dass er seinen Arbeitsplatz pünktlich erreicht. Etwaige Einschränkungen durch Streiks müssen von ihm eingeplant werden. Ist absehbar, dass es zu Störungen kommt, muss der Arbeitnehmer sich entsprechend frühzeitig auf den Weg machen, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein. Ist für ihn absehbar, dass er nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kann, ist er verpflichtet, dies unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden.

Kommt der Arbeitnehmer zu spät, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Fehlzeiten zu bezahlen. Es gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn.

Sofern die Möglichkeit im Unternehmen besteht, Home-Office zu machen, sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Ansonsten können Arbeitgeber und -nehmer eine einvernehmliche Lösung vereinbaren.