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Betriebsurlaub für Alle
23.05.2012
Der Arbeitgeber kann Betriebsferien anordnen. Zwar kann er seine Mitarbeiter nicht individuell vorschreiben, wann sie in Urlaub zu gehen haben. Doch kann er kraft Direktionsrecht Betriebsferien vorsehen. Achtung: In Betrieben mit Betriebsrat geht das nur mit dessen Zustimmung. Hinter den begründeten betrieblichen Belangen für die Festlegung von Betriebsurlaub müssen die individuellen Urlaubswünsche der Arbeitnehmer - von Härtefällen abgesehen - zurückstehen.