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Bezahlung an Ostern…

14.03.2024

Gibt es einen Feiertagszuschlag an Ostern? Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Arbeitnehmer, die an Ostern arbeiten, erhalten deshalb keinen Zuschlag. Oft ist ein solcher Feiertagszuschlag in einem Tarifvertrag geregelt. Voraussetzung für einen Zuschlag ist aber, dass es sich auch um einen Feiertag handelt. Gesetzliche Feiertage regelt das Sonn- und Feiertagsgesetz. Danach ist der Ostersonntag, kein gesetzlicher Feiertag, sondern nur der Ostermontag. Arbeitnehmern, die am Osterstsonntag arbeiten, steht deshalb trotz Tarifvertrag kein Feiertagszuschlag zu, sondern nur Anspruch auf einen Ersatzruhetag.