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Bundesarbeitsgericht: Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen wird erleichtert
27.04.2011
Bislang konnte ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis nicht abgeschlossen wer-den, wenn der Mitarbeiter zuvor im Betrieb bereits beschäftigt war. Nunmehr kann mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. April 2011 auch dann ein sachgrundlos befriste-tes Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden, wenn dieselbe Person mehr als drei Jahre zuvor in demselben Betrieb beschäftigt war. War sie dagegen innerhalb der letzten drei Jahre beschäftigt, scheidet eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses aus.