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Bundesnetzagentur gibt Fristverlängerung für das Monitoring Energie bekannt

Jedes Jahr haben Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur gemeinsam den gesetzlichen Auftrag, die Bereiche Strom und Gas zu monitoren. Um diesem Auftrag nachzukommen, gibt es Meldebögen für Unternehmen, die zur Datenerhebung verpflichtet sind. Aufgrund der Corona-Krise werden die Meldefristen bis zum 1. Juli verlängert. Start der Befragung war am 23. März.

Abgefragt werden Daten des vergangenen Jahres (Erhebungsjahr 2019). Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Behörden die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Sofern sich ein Unternehmen aus mehreren juristischen Personen zusammensetzt, müssen die Fragebögen von jeder juristischen Person beantwortet werden.

Teilnehmen an der Befragung müssen alle Stromerzeuger, Speicherbetreiber (Strom und Gas), Netzbetreiber Strom und Gas, Messstellenbetreiber Strom und Gas, Strom- und Gaslieferanten sowie Gashändler. Stromerzeuger und Stromspeicher müssen erst ab einer installierten Leistung von 10 MW melden. Dies war in der Vergangenheit schon so.

Bitte beachten Sie: Aufgrund des Kohleausstiegsgesetzes, bei dem die Bundesnetzagentur eine Reihung der Steinkohlekraftwerke und der kleineren Braunkohlekraftwerke unter 150 MW vornehmen muss, müssen auch Kohleanlagen unter 10 MW melden.

Sie finden die Fragebögen der beiden Behörden hier.