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Button-Lösung verabschiedet
Onlinehändler aufgepasst: Bestell-Button jetzt Pflicht
14.03.2012
Der Gesetzgeber hat am 2. März das Gesetz zum Schutz der Verbraucher für Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Dieses Gesetz wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Es legt fest, dass vor jeder kostenpflichtigen Bestellung im Internet unmittelbar vor Abschicken einer Bestellung klar und verständlich über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung informiert wird. Bei einer Bestellung oder Anmeldung über einen Button zum Anklicken muss diese Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen. Dies kann z. B. mit dem Text „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ erfolgen. Die bisherigen Formulieren wie „Bestellen“ oder „Bestellung absenden“ reicht nicht mehr aus. Wird der Bestell-Button mit der Aufschrift „Kostenpflichtig bestellen“ oder ähnliches nicht genutzt, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
Alle wesentlichen Informationen müssen über dem Button hervorgehoben aufgelistet werden. Dazu zählen die Produktbeschreibungen, die Mindestlaufzeit des Vertrages, der Gesamtpreis der Ware, also sowohl der Preis wie auch alle damit verbundenen Preisbestandteile, die Versand- und Zusatzkosten und auch die möglichen weiteren Steuern oder Kosten enthalten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von diesem in Rechnung gestellt werden. Diese Vertragsinformationen müssen oberhalb des Buttons stehen und dürfen nicht an einer anderen Stelle versteckt sein. Wichtig ist auch, dass alle diese Informationen grafisch und funktionell entsprechend angepasst darzustellen sind. Es spielt nämlich keine Rolle, ob der Verbraucher von seinem PC, seinem Smartphone oder über seinen Tablet-Computer seine Bestellung absendet. Immer muss er die Informationen einsehen und den neuen kostenpflichtigen Bestell-Button anklicken und absenden, damit ein wirksamer Vertrage zustande kommt.
Alle wesentlichen Informationen müssen über dem Button hervorgehoben aufgelistet werden. Dazu zählen die Produktbeschreibungen, die Mindestlaufzeit des Vertrages, der Gesamtpreis der Ware, also sowohl der Preis wie auch alle damit verbundenen Preisbestandteile, die Versand- und Zusatzkosten und auch die möglichen weiteren Steuern oder Kosten enthalten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von diesem in Rechnung gestellt werden. Diese Vertragsinformationen müssen oberhalb des Buttons stehen und dürfen nicht an einer anderen Stelle versteckt sein. Wichtig ist auch, dass alle diese Informationen grafisch und funktionell entsprechend angepasst darzustellen sind. Es spielt nämlich keine Rolle, ob der Verbraucher von seinem PC, seinem Smartphone oder über seinen Tablet-Computer seine Bestellung absendet. Immer muss er die Informationen einsehen und den neuen kostenpflichtigen Bestell-Button anklicken und absenden, damit ein wirksamer Vertrage zustande kommt.