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Kennzahl: 17.19165

CBAM - Zulassungsverfahren nach der CBAM-VO

27.10.2025

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen bestimmte Waren nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern eingeführt werden.
Unternehmen sollten frühzeitig einen Antrag auf Zulassung stellen, um Verzögerungen zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie hier