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CBAM - Zulassungsverfahren nach der CBAM-VO
27.10.2025
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen bestimmte Waren nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern eingeführt werden.
Unternehmen sollten frühzeitig einen Antrag auf Zulassung stellen, um Verzögerungen zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unternehmen sollten frühzeitig einen Antrag auf Zulassung stellen, um Verzögerungen zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie hier.