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Corona-Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld laufen Ende 2023 aus

13.12.2023

Ab dem 1. Januar 2024 können Mütter und Väter jeweils pro Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage. Hintergrund ist das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG), das eine Erhöhung der gesetzlich vorgesehen Kinderkrankentage vorsieht. Damit stehen Mütter und Vätern zwar weniger Kinderkrankentage als während Corona zu, aber mehr als vor der Pandemie.