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Corona: Zoll- und EUSt-Befreiung für die Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern bis 30.04.2021 verlängert
30.10.2020
Auf Grundlage des Kommissionsbeschlusses (EU) Nr. 2020/491
vom 3.4.2020 ist es möglich, bestimmte medizinische Geräte und
Materialien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zollfrei und
einfuhrumsatzsteuerfrei in die EU einzuführen. Die Geltungsdauer dieser
Einfuhrabgabenbefreiung war zunächst bis zum 31.07. und dann bis zum
31.10.2020 befristet. Mit dem am 29.10.2020 im EU-Amtsblatt L 359 veröffentlichten Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/1573 wurde die Gültigkeitsdauer jetzt bis zum 30.04.2021 verlängert.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Abgabenbefreiung finden Sie im ursprünglichen Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/491 sowie auf der Website der deutschen Zollverwaltung hier.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Abgabenbefreiung finden Sie im ursprünglichen Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/491 sowie auf der Website der deutschen Zollverwaltung hier.