DOZ in Zweibrücken nicht genehmigungsfähig
21.02.1997
Wenn die rheinland-pfälzische Landesregierung ihre eigenen Grundsätze und Verordnungen ernst nimmt, kann sie das Designer-Outlet-Centrum in Zweibrücken nicht genehmigen. Diese Auffassung vertritt die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes in ihrer Stellungnahme an den Minister für Umwelt, Energie und Verkehr, Prof. Willy Leonhardt. Weil das DOZ
- in einem Mittelzentrum,
- auf einen nicht integrierten Standort,
- mit eindeutig innenstadtrelevanten Sortiment
errichtet und betrieben werden soll, sei das Vorhaben am geplanten Standort Zweibrücken in keiner Weise mit den Zielen und Grundsätzen von Raumordnung und Landesplanung vereinbar. Erheblich gravierender, als in dem vom Antragsteller vorgelegten Gutachten dargestellt, fielen die Auswirkungen auf die benachbarten saarländischen Mittelzentren Homburg, Blieskastel, Neunkirchen, Saarlouis und St. Wendel aus: Die Umsatzumverteilung zu Lasten des saarländischen Einzelhandels, sei nach allen einschlägigen Erfahrungen um mindestens ein Drittel höher anzusetzen. In den wichtigsten innerstadtrelevanten Sortimenten ergäben sich daraus in Homburg und Neunkirchen zweistellige Abschöpfungsraten. Lege man also realistische Annahmen zugrunde und wende die von den Gutachtern selbst vorgegebenen Kriterien an, so müsse man zu dem Schluß kommen, daß erhebliche Gefahren für die zentralörtliche Bedeutung der betroffenen Städte zu erwarten seien.
Die Stellungnahme sei in keinem Fall als grundsätzliche Ablehnung neuer Einzelhandelsformen zu verstehen. Auf Dauer, so die IHK, werde sich ein weiterer Strukturwandel im Handel genau so wenig aufhalten lassen, wie in der Industrie oder in den anderen Dienstleistungsbereichen. 'Wenn sich ein solches Vorhaben für einen Investor rechnet, stehen schließlich auch Ausweichmöglichkeiten im benachbarten Grenzraum zur Verfügung.' Alle bisherige Erfahrung lehre, daß immer dann, wenn der Verbraucher neue Handelsformen wünscht, die Investoren auch Standorte fänden, an denen sie ihre Projekte verwirklichen könnten. Das hätten nicht zuletzt das Beispiel der Ansiedlung von Auchan in Luxemburg und die Erfahrungen Aachens gezeigt, wo ein geplantes Factory-Outlet-Center zwar verhindert wurde, nun aber wahrscheinlich kurz hinter der Grenze in Belgien oder den Niederlanden errichtet werde. 'Wer dem innerstädtischen Handel wirklich helfen will, muß daher offensive Antworten finden' fordert die Kammer. Dazu gehörten
- die Einrichtung eines effektiven Citymanagements,
- die Verbesserung der Erreichbarkeit (auch durch den Indivudualverkehr!),
- ausreichende Parkplätze,
- die Einschränkung von Kriminalität und Belästigung und schließlich
- die stärkere Verzahnung von Wohnen und Arbeiten in der Stadt.
Schließlich könne der innerstädtische Einzelhandel selbst durch zielgerichtete service- und sortimentspolitische Maßnahmen, durch die Art seiner Warenpräsentation, durch Gemeinschaftswerbung, Nutzung der flexibleren Öffnungszeiten und ähnliches seinen Beitrag dazu leisten, sich als die bessere Alternative zu den großflächigen Vertriebsformen zu präsentieren. Die Kammer biete hierzu umfangreiche Informationen und weitreichende Unterstützung und Beratung an.