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Die gesetzliche Unfallversicherung bei Existenzgründern
02.10.2013
Die gesetzliche Unfallversicherung hat als wichtigste Aufgabe die Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, übernimmt sie als Unfallversicherungsträger die Einkommensverluste sowie auch die Kosten der medizinischen, beruflichen und soziale Rehabilitation. Bis auf wenige Branchen sind Selbstständige nicht automatisch in der gesetzlichen Berufsgenossenschaft mitversichert. Bei einer freiwilligen Versicherung gleicht die gesetzliche Unfallversicherung den Einnahmeverlust, den ein Arbeitsunfall bei einem Gründer mit sich bringt, aus. Mehr Informationen zu dem Thema enthält die Broschüre „Von Anfang an dabei“, Die gesetzliche Unfallversicherung bei Existenzgründungen, die unter www.dguv.de heruntergeladen werden kann. Speziell für Selbstständige gibt es auch die kostenlosten Infoline 0800/6050404.