© vege - Fotolia.com
ELENA-Verfahren wird am 3. Dezember 2011 eingestellt
02.12.2011
Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) wird am Freitag, 2. Dezember 2011, im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt es am 3. Dezember 2011 in Kraft und das ELENA-Verfahren wird eingestellt.
Ab diesem Zeitpunkt sind die Arbeitgeber von der elektronischen Meldepflicht zum ELENA-Verfahren befreit. Es werden dann auch keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten werden unverzüglich gelöscht.
Wenn Unternehmen nach Einstellung des Verfahrens noch Daten senden, werden sie eine automatisierte Fehlermeldung erhalten, die dann aber keine Reaktion seitens der Betriebe mehr erfordert.
Ab diesem Zeitpunkt sind die Arbeitgeber von der elektronischen Meldepflicht zum ELENA-Verfahren befreit. Es werden dann auch keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten werden unverzüglich gelöscht.
Wenn Unternehmen nach Einstellung des Verfahrens noch Daten senden, werden sie eine automatisierte Fehlermeldung erhalten, die dann aber keine Reaktion seitens der Betriebe mehr erfordert.