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EU-Russland - Verlängerung der Allgemeingenehmigung Nr. 42 des BAFA

25.07.2025

Die Allgemeingenehmigung des BAFA Nr. 42 zu Artikel 5n Absatz 10 Buchstabe h) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, die für die Bereitstellung von Software und Dienstleistungen gegenüber Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in Russland gilt, wird verlängert bis zum 31. März 2027.