Aktuelles

Kennzahl: 17.18970

Einfuhrkontrolle bei Kulturgütern - Allgemeine Hinweise zur Anmeldung von TARIC-Unterlagencoodierungen

03.07.2025

Ab dem 28. Juni 2025 treten neue Vorschriften zur Einfuhr von Kulturgütern aus Drittländern gemäß der EU-Verordnung (EU) 2019/880 in Kraft. Diese betreffen die Genehmigungs- und Erklärungspflichten für Importeure.
Zur Umsetzung hat die EU die TARIC-Maßnahme 734 in den EZT/TARIC aufgenommen. Diese betrifft vor allem Kulturgüter gemäß Kapitel 97 EZT. Für die Einfuhr sind verschiedene Unterlagencodierungen erforderlich, je nach Art des Kulturguts und Verwendungszweck (z. B. Genehmigung, Erklärung oder Ausnahmen).