©mozZz-stock.adobe.com
ElektroG: Prüfpflicht für Marktplatzbetreiber
24.07.2023
Ab dem 1. Juli 2023 müssen Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie Fulfilment-Dienstleister ihre Händler darauf überprüfen, ob die von ihnen angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte ordnungsgemäß im Sinne des ElektroG registriert sind. Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen oder diese erstmalig an Verbraucher in Deutschland verkaufen oder nach Deutschland importieren, müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren. Dann erhalten sie eine WEEE-Nummer. Diese Nummer muss beim Verkauf und auf den Rechnungen angegeben werden.
Aktuell fordern daher Plattformen wie Amazon und eBay Anbieter im Bereich Elektronik auf, die WEEE-Nummer bei den Produkten anzugeben. Ansonsten droht eine Sperrung der Produkte oder auch des Accounts.
Praxistipp: Hersteller im Sinne des ElektroG, die noch nicht über eine WEEE-Nummer verfügen, sollten diese schnellstmöglich bei der Stiftung EAR beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuell fordern daher Plattformen wie Amazon und eBay Anbieter im Bereich Elektronik auf, die WEEE-Nummer bei den Produkten anzugeben. Ansonsten droht eine Sperrung der Produkte oder auch des Accounts.
Praxistipp: Hersteller im Sinne des ElektroG, die noch nicht über eine WEEE-Nummer verfügen, sollten diese schnellstmöglich bei der Stiftung EAR beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.