Jahreabschluss
Endspurt für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024: Ordnungsgeldverfahren vermeiden!
26.11.2025
Bei vielen
Unternehmen läuft die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse für das
Geschäftsjahr 2024 zum Jahresende 2025 ab. Offenlegungspflichtige Unternehmen
haben nur noch bis zum Ende diesen Jahres Zeit, diesen Jahresabschluss in
elektronischer Form unter www.unternehmensregister.de
einzureichen. Versäumt ein offenlegungspflichtiges Unternehmen die Frist oder
legt es unvollständig offen, so leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen
ein Ordnungsgeldverfahren ein. Dieses Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 €
und kann bis zu 25.000 € erreichen. Es wird dann fällig, wenn das Unternehmen
der Aufforderung, innerhalb von sechs Wochen den gesetzlichen
Offenlegungsverpflichtungen nachzukommen, nicht folgt. Bei lediglich
verspäteter Offenlegung, noch vor Festsetzung des Ordnungsgeldes, wird das
Ordnungsgeld herabgesetzt. Die Ordnungsgeldandrohungen und Festsetzungen werden
so lange wiederholt, bis das Unternehmen seine Pflicht erfüllt hat. Der
angedrohte und festgesetzte Betrag wird dabei schrittweise erhöht. Weitere
Informationen zum Ordnungsgeldverfahren finden Sie unter www.bundesjustizamt.de.