Energiepreise und Energierecht in Deutschland
Politik, Wirtschaft und Kunden diskutieren gemeinsam in der
IHK Saarland
11.05.2004
IHK-Vizepräsident Rolf Schneider kritisierte, dass die Bundesregierung noch immer kein energiepolitisches Grundsatzprogramm vorgelegt habe. „Eine Energiepolitik, die diesen Namen verdient, findet in Berlin praktisch nicht statt“, so Schneider, „die bundesdeutsche Energiepolitik wird heute offenbar weitgehend von Herrn Trittin bestimmt.“ Die Energiepreisentwicklung in Deutschland mache den Unternehmen größte Sorgen. Die Strom- und Gaspreise zählten zu den höchsten in ganz Europa. „Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für unsere Unternehmen. Und die Saarwirtschaft mit ihrem überdurchschnittlichen Anteil an energieintensiven Branchen ist hiervon besonders betroffen“, so der IHK-Vizepräsident. Schneider forderte die Bundesregierung auf, ihre Energiepolitik wieder an den drei klassischen Zielen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlich- und Umweltverträglichkeit zu orientieren. Dieses „ magische Dreieck“ der Energiepolitik sei längst einseitig zugunsten der Umweltverträglichkeit verschoben.
Hinsichtlich der Gestaltung des künftigen energierechtlichen Rahmens gingen die Auffassungen auseinander. Die Ansprüche an das im Entwurf vorliegende Energiewirtschaftsgesetz sind aus Anbieter- und Kundensicht sehr unterschiedlich. Dies verdeutlichten die Vorträge namhafter Vertreter der Unternehmen und Verbände. So wiesen Dr. Loske vom Verband der industriellen Kraftwirtschaft (VIK) und Dr. Harste von Saarstahl auf die kostentreibende Funktion der Energiepreise für die industrielle Kundschaft hin und forderten mehr Wettbewerb zum Wohle der Kunden. Dr. Rebentisch vom Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) und Martin Weyand vom Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) stellten dagegen im Hinblick auf die künftige Versorgungssicherheit die Notwendigkeit der Kostendeckung im Netzbereich heraus. Die Vorstandsmitglieder von VSE und Saar Ferngas, Dr. Müller und Contini, stellten die Entwicklung aus der Sicht saarländischer Versorger dar. Eine politische Kompromisslinie ist in der Diskussion des Bundes mit den Ländern und den Verbänden noch nicht erkennbar.
Das Saarland hatte seit Inkrafttreten des fehlerbehafteten Energiewirtschaftsgesetzes 1998 wiederholt eine Überarbeitung gefordert. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte dies stets abgelehnt. Jetzt - angesichts unausweichlicher EU-Vorgaben - ist enormer Zeitdruck entstanden. Dies dürfe nach Georgis Auffassung nun nicht dazu führen, dass das neue Energierecht im Parlament und im Bundesrat 'durchgepeitscht' werde. Vor allem die im Entwurf vorgesehene Übertragung sämtlicher behördlicher Aufgaben der Netzregulierung an eine Bundesregulierungsbehörde widerspreche einem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz, in dem sich die Mehrheit der Länder für eine Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern ausgesprochen hatte.
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Dr. Uwe
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