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Entgeltbescheinigungsverordnung: Verbindliche Vorgaben ab 1. Juli 2013
02.05.2013
Zum 1. Juli 2013 tritt die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) in Kraft. Jeder Arbeitgeber hat die Verpflichtung, seinen Mitarbeitern eine Entgeltabrechnung in Textform zu erteilen, die mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes enthält. Darauf macht die IHK Saarland aufmerksam. Im Gesetzgebungsverfahren hat die IHK-Organisation die Vereinheitlichung von Entgeltbescheinigungen grundsätzlich begrüßt. Sie hat jedoch gleichzeitig auch angemahnt sicherzustellen, dass keine neuen Belastungen auf die Unternehmen zukommen und die Umstellung mit so wenig Aufwand wie möglich erfolgen kann. Weiterführende Informationen können auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de, Stichwort Entgeltbescheinigung) eingesehen werden.