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Kennzahl: 17.10263

Entsendung: Neue zwingende arbeitsrechtliche Regelungen in der Schweiz ab dem 1. April.

Weisung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO): „Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich”

18.03.2014

Das Bundesgesetz vom 08. Oktober 1999 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer verpflichtet die Arbeitgeber, die Arbeits- und Lohnbedingungen zu garantieren, welche in der Schweiz zwingend vorgeschrieben sind. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat seine Weisung zum Vorgehen beim Vergleich zwischen dem Lohn des inländischen und dem Lohn des entsandten Arbeitnehmers angepasst. Die überarbeitete Weisung tritt am 01. April 2014 in Kraft.
Die Anpassungen betreffen die Einhaltung des Mindestlohnes, der durch die tripartiten Kommissionen kontrolliert wird. Außerdem wird die Berechnung des Ferien- und Feiertagszuschlags sowie die des 13. Monatslohnes präzisiert. Durch die Weisung wird der anzuwendende Wechselkurs eindeutig festgelegt.
 
Mehr Informationen dazu finden sie auf der Seite des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO: