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Erneute Änderung der Krankengeldregelung für freiwillig versicherte Selbstständige

20.01.2009

Die zum 01.01.2009 eingeführte Neuregelung des Krankengeldes für freiwillig versicherte Selbstständige, wonach der Anspruch auf Krankengeld entfällt, wird voraussichtlich erneut geändert. Selbstständige sollen das Recht erhalten, das Krankengeld zu den normalen Bedingungen zu versichern.

Seit dem 01.01.2009 haben freiwillig versicherte Selbstständige prinzipiell keinen Anspruch auf Krankengeld (Neufassung des § 44, SGB V), sondern bezahlen einen reduzierten Satz von 14,9 %, ohne Krankengeldanspruch. Aufsattelnd hierauf kann entweder ein Wahltarif bei der Kasse abgeschlossen werden oder eine Absicherung über eine private Krankentagegeldversicherung gewählt werden.

Diese Neuregelung wird nun voraussichtlich rückgängig gemacht, da das Angebot der Kassen an Wahltarifen begrenzt ist, mit diesen Wahltarifen eine dreijährige Bindungsfrist einher geht und für ältere Selbstständige die anderweitige private Absicherung häufig sehr teuer ausfällt. Auch die IHK-Organisation hatte das Bundesministerium für Gesundheit auf mögliche Schwierigkeiten bei den Selbstständigen hingewiesen. Laut eines Gesetzesvorhabens der Koalition sollen Selbstständige nun die Möglichkeit bekommen, unter Zahlung des einheitlichen Beitragssatzes von 15,5 % das Krankengeld mit zu versichern, das dann ab der 7. Krankheitswoche gezahlt wird. Alternativ können sie einen reduzierten Beitragssatz zahlen, verzichten damit aber auf die Absicherung des Krankengeldes.

Die Änderung soll rückwirkend zu Beginn des Jahres in Kraft treten, für bereits abgeschlossene private Versicherungen soll vermutlich ein Sonderkündigungsrecht gelten.