Aktuelles

Kennzahl: 17.18413

Ferienjobber: Tipps für Arbeitgeber

26.06.2024

Viele Betriebe brauchen Sie besonders in der Ferienzeit, wenn die Stammbelegschaft in Urlaub ist: junge, engagierte Mitarbeiter. Hier bietet sich der Einsatz von Schülern und Studenten als Ferienjobber an. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung, deren Dauer vorab vertraglich festgelegt ist, die bei fünf Arbeitstagen in der Woche nicht länger als drei Monate dauert oder bei weniger Arbeitstagen pro Woche nicht mehr als 70 Arbeitsta-ge umfasst. Je nach dem Alter der Schüler bestimmt sich die Dauer und die Art des Einsatzes.
Unternehmer sollten sich durch Vorlage des Personalausweises über das Alter des Ferienjobbers Klarheit verschaffen und sich - falls erforderlich - die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorlegen lassen. Der Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgefasst sein. Der Ferienjobber ist bei der Minijob-Zentrale und bei der Berufsgenossenschaft zu melden.

Mehr Informationen zum Urlaubsanspruch finden Sie in unserem Infoblatt „Schüler und Ferienjobs“ unter www.saarland.ihk.de, Kennzahl 891.