Aktuelles

Kennzahl: 17.6709

Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei

Sommerzeit, Ferienzeit: Viele Schüler nutzen diese Zeit für Ferienjobs.

09.07.2010

Diese Ferienjobs sind nicht sozialversicherungspflichtig, wenn die Dauer der beabsichtigten Beschäftigung im Voraus längstens für eine Zeit von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist. Wird diese Frist überschritten, muss ein Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung und eine Umlage für das Insolvenzgeld abgeführt werden. In jedem Fall muss das kurzfristige Beschäftigungsverhältnis gemeldet werden bei der Krankenkasse bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verwaltungsstelle Cottbus. Hier ist auch das Ende des Ferienjobs zu melden. Die IHK Saarland rät allen Arbeitgebern, sich rechtzeitig um diese Meldungen zu kümmern.