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Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea in Kraft getreten

06.07.2011

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea ist am 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Es ist das erste Freihandelsabkommen der EU mit einem asiatischen Land. Es sieht einen umfassenden Zollabbau vor. Neue Marktzugangsmöglichkeiten werden aber auch in den Bereichen Dienstleistungen und Investitionen geschaffen.
Auch für geistige Eigentumsrechte, Beschaffungswesen, Wettbewerbspolitik, Handel und nachhaltige Entwicklung werden Fortschritte erwartet. Das Abkommen tritt vorläufig in Kraft und muss noch von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Mit seinem Inkrafttreten entfallen rund 70 Prozent der koreanischen Importzölle. Daraus ergeben sich für deutsche Exporte nach Südkorea nach Schätzung des Bundeswirtschaftsministeriums unmittelbare Zollersparnisse im dreistelligen Millionenbereich. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens werden 97,8 Prozent aller Zölle abgeschafft sein, nach sieben Jahren werden die Zölle auf Industriegüter vollständig entfallen. Zölle bleiben jedoch noch im Agrarbereich erhalten, z. B. für Reis.
Südkorea ist für die EU, und insbesondere für Deutschland, ein strategisch wichtiger Partner. Deutschland ist bereits jetzt der wichtigste Handelspartner Südkoreas in der EU. Nach China und Japan ist Südkorea wichtigstes Zielland für deutsche Exporte in Asien. Insgesamt rangierte das Land im Jahr 2010 an siebter Stelle der wichtigsten deutschen Handelspartner außerhalb der EU. Die deutsche Wirtschaft profitiert von dem Abkommen z. B. in den Sektoren Maschinenbau, Chemie- und Pharmaindustrie, Elektrotechnik, Automobil-Zulieferer sowie Dienstleistungen. Neben der Abschaffung der meisten Zölle ist vor allem der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse ein großer Erfolg.
Aus Sicht des DIHK stellt das neue EU-Freihandelsabkommen mit Korea einen wichtigen Schritt für den freien Handel dar. Das Abkommen ist außerdem ein klares Bekenntnis der Europäischen Union für offene Märkte und gegen Abschottung. Dieses Engagement muss fortgesetzt werden, um einen positiven Abschluss der weiteren Freihandelsabkommen zu erzielen, die derzeit verhandelt werden. Die multilaterale Lösung ist aber weiterhin eine Priorität für den DIHK. Die Doha-Verhandlungsrunde der WTO muss dieses Jahr noch zu einem zufriedenstellenden Abschluss kommen, der über die unstrittige Einigung in Bezug auf die ärmsten Entwicklungsländer (least developed countries – LDCs) hinausgeht.