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Fristenverlängerung beim elektronischen Vorsteuervergütungsverfahren beschlossen!
20.10.2010
Das zum 1. Januar 2010 eingeführte elektronische Verfahren für Vorsteuervergütungsanträge von Unternehmen für im EU-Ausland ausgeführte Umsätze sorgte sowohl bei den zuständigen Behörden als auch bei den antragstellenden Unternehmen für erhebliche Probleme bei der Antragsabwicklung. Die grundsätzlich vorgesehene Frist bis zum 30. September für Anträge, die das Jahr 2009 betreffen, konnte deshalb von vielen Unternehmen nicht eingehalten werden und sorgte für sehr viel Kritik auf nationaler und europäischer Ebene. Am 14. Oktober reagierte der Rat der Europäischen Union auf die Forderung der Wirtschaft mit einer einmaligen Fristenverlängerung: Nun können Vorsteuervergütungsanträge, die das Kalenderjahr 2009 betreffen, bis zum 31.März 2011 bei den zuständigen nationalen Behörden elektronisch eingereicht werden.