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Fußball-EM während der Arbeitszeit
22.05.2024
Am 14. Juni 2024 startet die Fußball-Europameisterschaft der Herren in Deutschland. Viele sportbegeisterte Arbeitnehmer werden die Spiele verfolgen wollen. Einen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit das Spiel zu verfolgen, haben Mitarbeiter nicht. Denn es ist fraglich, ob die Arbeitsleistung beim Verfolgen eines Fußballspiels ordnungsgemäß erbracht werden kann. Gleiches gilt auch beim Verfolgen der Spiele im Radio oder z.B. per Live-Ticker.
Als pragmatische Lösung bieten sich Gleitzeitregelungen, Überstundenabbau oder auch Schichttausch mit weniger fußballinteressierten Kollegen an. Es sollte auch in den Unternehmen geprüft werden, ob die ausgefallene Arbeitszeit nachgearbeitet werden kann.
Achtung: Verfolgt der Mitarbeiter ein Fußballspiel während der Arbeitszeit, kommt er seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht nach. Deshalb kann eine Abmahnung berechtigt sein - auch wenn dies nur ganz kurz und am Arbeitsplatz des Kollegen passiert.