Größere Freiheit beim kaufmännischen Namensrecht
16.04.1998
Deutlich mehr Freiheit bei der Wahl eines Firmennamens und eine Vereinfachung des Kaufmannsbegriffs sieht das neue Handelsrechtsreformgesetz vor. Künftig kann allgemein zwischen Namens-, Sach- und Phantasiefirma gewählt werden, solange deren Unterscheidungskraft und damit Namensfunktion gesichert ist. Dies ist nach Ansicht der IHK Saarland ein Schritt zu mehr kaufmännischer Eigenverantwortung. Die neuen Vorschriften, die im wesentlichen auf eine Initiative der Kammerorganisation zurückgingen, machten zeitaufwendige Prüfungen des Firmenrechts bei der Handelsregistereintragung überflüssig und entlasteten Gerichte und Industrie- und Handelskammern. Alle angehenden Kaufleute sollten sich weiterhin bei der IHK in bezug auf die Wahl ihrer Firmenbezeichnung beraten lassen. Die neuen Vorschriften seien kein Freibrief für irreführende Firmierungen. Die liberalere firmenrechtliche Regelung dürfe nicht zu einer Vermehrung von Wettbewerbsstreitigkeiten führen.
IHK will Handelsregister übernehmen
Das Ziel einer umfassenden Handelsrechtsreform werde erst mit einer Modernisierung des Handelsregisterverfahrens erreicht sein. Aus diesem Grunde sei seinerzeit zusammen mit den Vorschlägen für die Reform des Kaufmanns- und Firmenrechts eine Übertragung der Registerführung auf die Industrie- und Handelskammern vorgeschlagen worden. Der dazu in den Gesetzgebungsgremien diskutierte Entwurf einer „Öffnungsklausel' zur Durchführung von Modellversuchen müsse jetzt zügig verabschiedet werden. Er bleibe zwar weit hinter den Vorstellungen der Industrie- und Handelskammern von einer gesamten und endgültigen Übertragung des Handelsregisters auf die Selbstverwaltungseinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft zurück. Die Kammern seien jedoch bereit, die Vorteile ihres Konzepts auch im Versuch unter Beweis zu stellen. An einem Modellversuch will sich auch die IHK Saarland in Kooperation mit der Handwerkskammer beteiligen. Beide Kammern der gewerblichen Wirtschaft haben dies der Landesregierung signalisiert. Die Ministerin für Wirtschaft und Finanzen, Christiane Krajewski, habe sich für eine Übernahme des Handelsregisters durch die IHKen ausgesprochen.