Gründungsboom mit „Ich-AG“ und Überbrückungsgeld
05.05.2004
Der Boom bei den Ich-AGs geht dabei nicht zu Lasten anderer Wege in die Selbstständigkeit. Obwohl sich eine Förderung als „ Ich-AG“ und die Zahlung von Überbrückungsgeld ausschließen, registrierte die IHK im Jahr 2003 mit 381 Anträgen fast ebenso viele Anträge auf Überbrückungsgeld wie im Vorjahr (385). Auch im laufenden Jahr ist die Nachfrage ungebrochen: Bis zum 1. Mai 2004 hat die IHK bereits 130 Stellungnahmen zu Anträgen auf Überbrückungsgeld abgegeben.
Umfangreiches Hilfsangebot der IHK
Wer sich beim Start in die Selbstständigkeit über die bestehenden Förderinstrumente informieren möchte, erhält im IHK-Gründerzentrum umfangreiche Informationen. Gemeinsam mit der Handwerkskammer, dem Wirtschafts- und dem Arbeitsministerium beteiligt sich die IHK außerdem am neuen Existenzgründungsbüro in der Agentur für Arbeit Saarbrücken. Dort werden vorrangig Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und die eine selbstständige Tätigkeit anstreben, beraten und unterstützt. Im Mittelpunkt der Beratung stehen dabei die neuen Möglichkeiten und Finanzierungsinstrumente, die durch die sogenannten „Hartz-Gesetze“ geschaffen wurden.
Wenn Gründer oder junge Unternehmen scheitern, so liegt dies häufig an Defiziten im kaufmännischen Know-how und bei rechtlichen Fragen. Die IHK hat deshalb unter dem Motto „Fit für...“ eine eigene Veranstaltungsreihe konzipiert, in der diese Kenntnisse vermittelt werden. Das Themenspektrum reicht vom Aufbau eines aussagefähigen Rechnungswesens über Personalführung und Organisation bis hin zu Fragen des Steuerrechts und des Marketings. Innovative, technologieorientierte Gründer werden in Zusammenarbeit mit der Zentrale für Produktivität und Technologie (ZPT) durch das in der IHK angesiedelte Business Angels Netzwerk und den IHK- Businessplanwettbewerb „1,2,3,go!“ gefördert.
Weitere Informationen:
Dr. Thomas Pitz
(06 81)
95 20-2 11