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Kennzahl: 17.18045

Hinweis auf drohenden Urlaubsverfall geben!

20.12.2023

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass ein nicht genommener (gesetzlicher) Urlaub bis zum 31.12. des Jahres verfällt. Ansonsten verfällt der Urlaub nicht automatisch. Der Hinweis sollte bereits Anfang des Jahres gegeben werden. Denn: Im Falle des Eintritts einer lang andauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit im Kalenderjahr könnte der Hinweis ansonsten „zu spät“ erfolgen. Mehr Informationen zum Urlaub finden Sie hier.