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IHK Saarland begrüßt Urteil des Bundesververfassungsgerichts

30.07.2008

Die IHK Saarland hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz in Gaststätten als unternehmerfreundlich begrüßt. „Dies ist ein guter Tag für die Wirte der inhabergeführten Einraumbetriebe, die nun wegen des Rauchverbotes nicht mehr um ihre Existenz bangen müssen“, erklärte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Herrmann Götzinger. Das Bundesverfassungsgericht habe die Grundrechte dieser Wirte und ihre wirtschaftliche Betroffenheit entsprechend gewürdigt, ohne dabei die Grundsätze des Nichtraucherschutzes auszuhöhlen.

Götzinger forderte zugleich den Landesgesetzgeber auf, die bestehenden landesgesetzlichen Regelungen kurzfristig nachzubessern und nicht auf das Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes im September zu warten: „Das heutige Urteil hat Auswirkungen auf die saarländische Regelung. Deshalb brauchen die Wirte jetzt Rechts- und Planungssicherheit!“. Das saarländische Nichtraucherschutzgesetz beinhalte zwar grundsätzlich einen liberalen Ansatz. Einzelne Regelungen würden sich in der Praxis aber als unpraktikabel erweisen. Die IHK erwarte daher, dass der Landesgesetzgeber von seinem Gestaltungsspielraum Gebrauch mache und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern im Lichte des BVerfG-Urteils neu abwäge. Die so genannte „spanische  Lösung“, bei der die Wirte sich für die eine oder andere Möglichkeit frei entscheiden können, wäre auch für das Saarland eine denkbare Lösung, so Götzinger abschließend.