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Kündigung während Kurzarbeit?
04.08.2020
Kurzarbeit wird eingeführt, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Deshalb ist es während der Kurzarbeit sozialwidrig, eine Kündigung auf diejenige Gründe zu stützen, die bereits für die Einführung der Kurzarbeit herangezogen wurden. Nur wenn trotz Kurzarbeit weitergehende inner- oder außerbetriebliche Umstände eingetreten sind, die über die Situation hinaus reichen, die zur Kurzarbeit geführt haben, ist eine betriebsbedingte Kündigung möglich. Von der Kurzarbeit nicht betroffen sind verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen. Diese knüpfen an das Verhalten des Mitarbeiters und nicht an die innerbetriebliche Situation an. Deshalb wird für die Rechtmäßigkeit dieser Kündigungen geprüft, ob die Bedingungen des Kündigungsschutzgesetzes für ihren Ausspruch erfüllt sind. Die Kurzarbeit wird hierbei nicht überprüft.