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Keine Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige ab 01.07.2013

27.06.2013

Kroatien tritt am 01.07.2013 der Europäischen Union bei. In Deutschland wird es aber nicht sofort die volle Freizügigkeit für kroatische Arbeitnehmer und Dienstleistungen geben. Aufgrund von Übergangsbestimmungen sind Zulassungsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt für maximal sieben Jahre („2+3+2-Modell“) möglich. Die Bundesrepublik Deutschland hat entschieden, während der ersten beiden Jahre nach dem Beitritt Kroatiens die Arbeitnehmerfreizügigkeit auszusetzen. Das heißt, dass kroatische Staatsbürger eine Arbeitserlaubnis brauchen, um in Deutschland eine Beschäftigung ausüben zu dür-fen. Die Dienstleistungsfreiheit für Unternehmen ist ebenfalls eingeschränkt. Mehr Informationen finden Sie hier.