© ramius - Fotolia.com
LUA-Merkblatt: Grenzüberschreitende Abfallverbringung wird ab 21. Mai 2026 digital
15.04.2026
Ab dem 21. Mai 2026 wird die grenzüberschreitende Abfallverbringung in der EU vollständig digital abgewickelt. Das bisherige papierbasierte Verfahren entfällt. Künftig erfolgt die Abwicklung über das elektronische EU-System DIWASS.
Die Umstellung betrifft nicht nur die klassischen Notifizierungsverfahren, sondern auch Verbringungen mit allgemeinen Informationspflichten. Dazu zählen insbesondere Transporte nach Anhang VII („grüne Liste“), die bislang vergleichsweise unbürokratisch abgewickelt werden konnten.
Betroffen sind alle Beteiligten entlang der Entsorgungskette, darunter Exporteure, Abfallerzeuger, Makler, Händler, Entsorger und Beförderer. Handlungsbedarf besteht insbesondere für Unternehmen aus Abfallerzeugung, Entsorgung, Abfallmanagement, Bau und Abbruch sowie Spedition und Logistik, die bislang nicht notifizierungspflichtig waren.
Unternehmen sollten sich rechtzeitig organisatorisch und technisch auf DIWASS einstellen. Erforderlich sind insbesondere die Registrierung von Nutzern und mindestens eines Standorts sowie die Einrichtung eines Zugangs über das EU-Login-System. Für die Identifizierung wird in der Regel die EORI-Nummer benötigt, hilfsweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Ergänzende Hinweise enthält ein Merkblatt des Landesamts für Umwelt (LUA). Darin werden unter anderem Übergangsregelungen für bestehende Notifizierungen, Fristen für bereits erteilte Genehmigungen sowie künftige Einschränkungen bei Verbringungen zur Beseitigung dargestellt. Letztere sollen künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein. Im Saarland ist das LUA insbesondere auch für Fragen zur Standortregistrierung und Nutzerautorisierung zuständig.
Quelle: LUA