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Mehrweg wird Pflicht

15.02.2023

Seit 1. Januar 2023 gilt: Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen, die in Einweg-Kunststofflebensmittelverpackungen und Einweg-Getränkebechern angeboten werden, muss verpflichtend eine Mehrwegverpackung als Alternative angeboten werden. „to-go“-/ „take-away“-Getränke und Speisen sind damit auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegalternativen dürfen dabei nicht teurer sein. Für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 m² und bis zu fünf Mitarbeitern besteht eine Aus-nahme. Diese können alternativ von Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen.

Hintergrund der Regelung ist die Einwegkunststoffrichtline ((EU) 2019/904) (EWKRL) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Die Richtlinie sieht vor, dass der Verbrauch bestimmter Einwegkunststoffartikel bis 2026 signifikant verringert werden soll.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucher-schutz hat in einem FAQ die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.