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Meldepflicht für Existenzgründer: Berufsgenossenschaft
15.06.2011
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift von jeder Gewerbemeldung erhält. Für Gründer ist meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig. Informationen dazu können Sie auf der Homepage unter www.dguv.de nachlesen oder bei Nachfragen, welche Berufsgenossenschaft für den Jungunternehmer zuständig ist, die kostenfreie Hotline unter 0 800 / 6 05 04 04 anrufen. Unter dieser Nummer werden auch allgemeine Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung beantwortet. Weitere Informationen können Sie auch unserem Infoblatt R35 „Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft“ entnehmen.