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Kennzahl: 17.18098

Meldepflichten für digitale Plattformen

24.01.2024

Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz müssen betroffene digitale Plattformen zum 31. Januar 2024 Meldungen über Transaktionen ihrer registrierten Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für Plattformumsätze des Jahres 2023 abgeben. Damit soll sichergestellt werden, dass Umsätze, die über eine Plattform erfolgen, auch tatsächlich steuerlich erfasst werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BZSt .