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Meldung von Arbeitsunfällen
18.12.2023
Arbeitsunfälle können ab dem 1. Januar 2024, neben dem postalischen, auch auf elektronischen Weg gemeldet werden.
Ab dem Jahr 2028 ist die Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nur noch digital möglich. Die Meldung kann über https://serviceportal-uv.dguv.de/ erfolgen.