Mutterschutz und Elterngeld
Termin:
Dienstag, 04. März 2008, 19:00 - 21:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1-3
Die Entscheidung zum Kind: eine familiäre Bereicherung, eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit, für den Arbeitgeber eine Herausforderung zum Handeln. In den letzten Jahren wurde eine Fülle von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften erlassen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten. Diese müssen Sie als Unternehmer kennen und beachten.
Herr Rechtsanwalt Stephan Weingart, Kanzlei Dr. Neumeier & Kollegen, Saarlouis, ist häufiger Ansprechpartner für Unternehmen, die sich auf die Schwangerschaft und Erziehungszeit ihrer Mitarbeiter einzustellen haben. So geht es um die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften während der Schwangerschaft ebenso wie um die Bezahlung des Mutterschaftsgeldes während der Mutterschutzzeit. Frage ist auch, wie sich das Elterngeldgesetz auf die Erziehungszeiten und damit auch auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Viele Fragen, die der Referent gerne beantwortet.
Herr Weingart steht sowohl während als auch nach der Veranstaltung für Fragen zur Verfügung, damit sich jedes Unternehmen vor unliebsamen Überraschungen schützen kann. Er wird die Betriebe mit den wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen im Bereich von Mutterschutz und Elterngeld bekannt machen.
Der Abend klingt bei einem geselligen Beisammensein aus.
Herr Rechtsanwalt Stephan Weingart, Kanzlei Dr. Neumeier & Kollegen, Saarlouis, ist häufiger Ansprechpartner für Unternehmen, die sich auf die Schwangerschaft und Erziehungszeit ihrer Mitarbeiter einzustellen haben. So geht es um die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften während der Schwangerschaft ebenso wie um die Bezahlung des Mutterschaftsgeldes während der Mutterschutzzeit. Frage ist auch, wie sich das Elterngeldgesetz auf die Erziehungszeiten und damit auch auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Viele Fragen, die der Referent gerne beantwortet.
Herr Weingart steht sowohl während als auch nach der Veranstaltung für Fragen zur Verfügung, damit sich jedes Unternehmen vor unliebsamen Überraschungen schützen kann. Er wird die Betriebe mit den wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen im Bereich von Mutterschutz und Elterngeld bekannt machen.
Der Abend klingt bei einem geselligen Beisammensein aus.