©arquiplay77 - stock.adobe.com
Nachweisführung bei gefährlichen Bauabfällen
IHK, HWK und LUA stellen gemeinsames Merkblatt vor
23.01.2012
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), die IHK Saarland und die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) bieten ab sofort ein gemeinsames Merkblatt zur „Nachweisführung bei gefährlichen Bauabfällen“ an, um Klarheit für die Betriebspraxis im Saarland zu schaffen. Die Entsorgung von Baustellenabfällen ist seit jeher ein komplexes Thema, vor allem bei häufig wechselnden Baustellen mit kleinen Abfallmengen. Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Handwerker, bauausführende Unternehmen und Dienstleister.
Bei Baustellen und insbesondere bei Abbrucharbeiten fallen häufig Abfälle an, die nach Abfallrecht als „gefährlich“ gelten. Beispiele hierfür sind asbesthaltige Dach- und Fassadeneindeckungen, Dämmmaterialien, Dachstuhlgebälk (AV-Holz) teerhaltige Dachpappe sowie Straßenaufbruch. Bei der Entsorgung sind einige Vorschriften zu beachten. So müssen Erzeuger, Beförderer und Entsorger nach der Abfall-Nachweisverordnung (NachwV) den Entsorgungsvorgang belegen und unter Umständen am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen.
Wann ist eine Transportgenehmigung für Bauabfälle erforderlich? Welche Mengenschwellen sind relevant? Wer muss und wer kann am eANV teilnehmen? Gibt es Ausnahmeregelungen? Diese und weitere Fragen werden übersichtlich im neuen Merkblatt erörtert. Es steht auf den Webseiten von IHK Saarland (Kennzahl 1495), HWK sowie LUA zum Download zur Verfügung.
Bei Baustellen und insbesondere bei Abbrucharbeiten fallen häufig Abfälle an, die nach Abfallrecht als „gefährlich“ gelten. Beispiele hierfür sind asbesthaltige Dach- und Fassadeneindeckungen, Dämmmaterialien, Dachstuhlgebälk (AV-Holz) teerhaltige Dachpappe sowie Straßenaufbruch. Bei der Entsorgung sind einige Vorschriften zu beachten. So müssen Erzeuger, Beförderer und Entsorger nach der Abfall-Nachweisverordnung (NachwV) den Entsorgungsvorgang belegen und unter Umständen am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen.
Wann ist eine Transportgenehmigung für Bauabfälle erforderlich? Welche Mengenschwellen sind relevant? Wer muss und wer kann am eANV teilnehmen? Gibt es Ausnahmeregelungen? Diese und weitere Fragen werden übersichtlich im neuen Merkblatt erörtert. Es steht auf den Webseiten von IHK Saarland (Kennzahl 1495), HWK sowie LUA zum Download zur Verfügung.