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Neue Abgabefristen

11.03.2009

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie bis zum 2. Juni 2009 beim Finanzamt abgeben. Eigentlich ist der Stichtag 31. Mai. Aber der fällt in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag. Eine Verlängerung um ein paar Wochen oder Monaten ist meist problemlos möglich. Die Zustimmung des Finanzamtes muss jedoch eingeholt werden, ansonsten drohen Verspätungszuschläge.
Ist der Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein mit der Steuererklärung  befasst, muss sie normalerweise bis zum  31. Dezember 2009 dem Finanzamt vorliegen. Es sei denn, die Finanzbeamten wollen die Unterlagen schon vorher sehen.  
Wenn keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, kann sie freiwillig abgegeben werden. Dafür ist vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2008 muss dann bis spätestens 31. Dezember 2012 beim Finanzamt eintreffen. Es empfiehlt sich jedoch, den Endtermin nicht auszureizen, sondern die Steuerrückzahlung für das Jahr umgehend zu beantragen. Denn wer vergibt schon gern einen unverzinsten Kredit.