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Aktuelles

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Neue Beratungsrichtlinien in Kraft – IHK und saar.is jetzt Regionalpartner

Beratungsförderung bis zu 90 Prozent möglich

09.02.2016

Zu Beginn des Jahres wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm mit dem Namen "Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst vier bisherige Programme zusammen und vermittelt attraktive Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen. Die IHK Saarland wurde jetzt ebenso wie saar.is von der Leitstelle des Programms im Deutschen Industrie- und Handelskammer Tag (DIHK) zum Regionalpartner des Programms für das Saarland ernannt. 

Mit unterschiedlichen Fördersätzen richtet sich das neue Programm an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen, maximaler Zuschuss 2.000 Euro), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern, maximale Förderung 1.500 Euro) sowie an Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten, maximale Förderung 2.700 Euro). Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

„Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner  führen – im Saarland bieten das nun unter anderem IHK und saar.is an. Wer dann alle Voraussetzungen erfüllt, kann als junges Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent für eine professionelle Beratung erhalten, Unternehmen in Schwierigkeiten sogar 90 Prozent“, erläutert Dr. Mathias Hafner, IHK-Geschäftsführer für den Bereich „Kommunikation, Mittelstand, Unternehmensförderung“. 
Der Antrag selbst muss online über die Antragsplattform des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Hafner: „Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Man kann die Förderung nicht rückwirkend erhalten“.

Kompetente Berater

Berater, die Unternehmen im Rahmen der neuen Förderung eine Leistung anbieten möchten, müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Sie können nur dann tätig werden, wenn sie als selbstständige Berater bzw. Beratungsunternehmen ihren überwiegenden Umsatz (> 50 Prozent) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Darüber hinaus müssen sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt.

Info-Veranstaltung am 14. März

IHK Saarland, saar.is und der DIHK führen am 14. März 2016, 15.00 Uhr, in der IHK eine gemeinsame Infoveranstaltung durch. Eingeladen sind alle Unternehmen, die sich über Bedingungen und Abläufe in der neuen Beratungsförderung interessieren – ebenso alle Berater, die ihre Leistungen im Rahmen des Programms anbieten möchten.