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Neue Maßstäbe für Unternehmer und Verbraucher

Gesetz über Fernabsatzverträge in Kraft

21.07.2000

Unternehmer, die ihre Geschäfte über Telefon, Fax, E-Mail, Kataloge und vergleichbare Medien abwickeln, müssen sich nach Inkrafttreten des Gesetzes über Fernabsatzverträge zum 1. Juli 2000 auf eine völlig neue Rechtslage einrichten. Für die Verbraucher bringt das neue Gesetz nach Angaben der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes zusätzliche Informationen, zu denen die Unternehmer gegenüber ihren Kunden verpflichtet sind.

Anders als der Name des Gesetzes vermuten lasse, beziehe sich das Fernabsatzgesetz nicht nur auf Online-Geschäfte und Verträge, sondern enthalte auch mehrere Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). So würden gleichzeitig neue verbraucherschützende Vorschriften in das BGB, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) eingestellt, so dass sich auch die Kaufleute im stationären Einzelhandel mit neuen gesetzlichen Regelungen vertraut machen müssten, berichtet die IHK. Nicht betroffen, seien Verträge im Rahmen des Fernunterrichtsgesetzes, des Teilzeitwohnrechtsgesetzes, Verträge über Finanzgeschäfte, Grundstücksgeschäfte und die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken und Gegenständen des täglichen Bedarfs am Wohnsitz des Verbrauchers.