Neue Maßstäbe für Unternehmer und Verbraucher
Gesetz über Fernabsatzverträge in Kraft
21.07.2000
Anders als der Name des Gesetzes vermuten lasse, beziehe sich das Fernabsatzgesetz nicht nur auf Online-Geschäfte und Verträge, sondern enthalte auch mehrere Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). So würden gleichzeitig neue verbraucherschützende Vorschriften in das BGB, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) eingestellt, so dass sich auch die Kaufleute im stationären Einzelhandel mit neuen gesetzlichen Regelungen vertraut machen müssten, berichtet die IHK. Nicht betroffen, seien Verträge im Rahmen des Fernunterrichtsgesetzes, des Teilzeitwohnrechtsgesetzes, Verträge über Finanzgeschäfte, Grundstücksgeschäfte und die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken und Gegenständen des täglichen Bedarfs am Wohnsitz des Verbrauchers.