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Neue Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2013: Was der Arbeitgeber beachten muss
08.05.2013
Im Zweijahresrhythmus werden die Pfändungsfreigrenzen vom Gesetzgeber immer geändert. Dies hat Auswirkungen auf den Arbeitgeber, der die Pfändungsfreigrenzen immer selbst berechnen muss, wenn ihm ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über das Arbeitseinkommen eines seiner Mitarbeiter zugeht. Wie die Berechnung zum 1. Juli 2013 aussieht, informiert unser Infoblatt A24 „Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen“.