Aktuelles

Kennzahl: 17.6980

Neue Regeln für Anlageberater: BMF und BMWi einigen sich auf gewerberechtliche Lösung

20.10.2010

Die Finanzmarktkrise hat eine Vertrauenskrise bei Kreditinstituten, Unternehmen und Anlegern ausgelöst. Dies nimmt die Bundesregierung zum Anlass, den Anlegerschutz strenger zu regulieren. Im Mai 2010 forderte das Bundesfinanzministerium, Anlageberater, die derzeit dem Gewerberecht unterfallen, der Wertpapieraufsicht zu unterstellen. Die Folge: Anlageberater müssen mit erheblichen Gebühren an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen rechnen. Zusätzlich würden sie verpflichtet, in den Banken-Entschädigungsfonds einzuzahlen. Das BMF und das BMWi haben sich hinsichtlich der geplanten neuen Regeln für Anlageberater - wie vom DIHK gefordert - auf eine gewerberechtliche Lösung geeinigt. Demnach bleiben die rund 80.000 Verkäufer von Finanzprodukten am grauen Kapitalmarkt der Gewerbeaufsicht unterstellt.