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Neue Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games nimmt Geschäftsbetrieb auf

06.10.2025

Eine neue Verwertungsgesellschaft hilft nun den Herstellern von Videospielen bei der Durchsetzung ihrer urheberrechtlichen Ansprüche: Die Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) hat am 9. September 2025 vom Deutschen Patent- und Markenamt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erhalten.  

Sie hat den Zweck, die vom Gesetz eingeräumten Vergütungsansprüche der Hersteller von Computerspielen geltend zu machen. Solche Ansprüche können beispielsweise dann bestehen, wenn gewerblich handelnde YouTuber oder Twitch-Streamer Screenshots, Filmaufnahmen oder Mitschnitte von Spielhandlungen für private Zwecke anfertigen und zu Erwerbszwecken vervielfältigen. 

Dabei ist nach den gesetzlichen Vorgaben die Vergütung nicht von den Einzelpersonen, sondern von den Herstellern von Geräten und Speichermedien, auf denen Screenshots oder Mitschnitte von Spielhandlungen elektronisch abgelegt werden, zu entrichten. Die neu gegründete VHG tritt in diesem Zusammenhang als Treuhänderin auf. Sie erspart es den Entwicklungsstudios (Developern) und Publishern von Computer- und Videospielen damit, selbst und einzeln an die jeweiligen Hersteller heranzutreten.