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Kennzahl: 17.9548

Neuer Basiszinssatz ab dem 01.07.2013

03.07.2013

Der Basiszinssatz wurde für den Zeitraum ab dem 01.07.2013 auf 0,38 Prozent festge-legt. Wird eine Forderung nicht gezahlt, so ist es für den Gläubiger vorteilhaft und wichtig, seinen nichtzahlenden Schuldner in Verzug zu setzen. Ab dem Verzugszeitpunkt kann der Gläubiger 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber einem Verbraucher, unter Kaufleuten 8 Prozentpunkt über dem Basiszinssatz Verzugszinsen geltend machen. Die Zinsberechnungen sind für das Jahr 2013 mit 365 Zinstagen durchzuführen. Der Basiszinssatz ändert sich immer zum 01.01. und 01.07. Bei seiner letzten Änderung zum 01.01.2013 lag er bei 0,13 Prozent. Der aktuelle Stand des Basiszinssatzes kann immer auf der Seite der Bundesbank unter www.bundesbank.de eingesehen werden.