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Neuer Versuch für das Hinweisgeberschutzgesetz

29.03.2023

Nachdem der ursprüngliche Gesetzesentwurf zum Schutz von Whistleblowern im Februar 2023 vom Bundesrat zurückgewiesen wurde, haben sich die Koalitionsfraktionen dazu entschlossen, den Gesetzesentwurf in zwei Teile aufzuteilen, wovon nach ihrer Auffassung nur noch ein Teil zustimmungspflichtig ist.

Der erste Teil des neu eingebrachten Gesetzesentwurfes ist weitgehend identisch mit seinem Vorläufer. Allerdings nimmt es ausdrücklich Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Richterinnen und Richter im Landesdienst aus seinem Anwendungsbereich aus. Dadurch ist nach Einschätzung der einbringenden Fraktionen keine Zustimmung des Bundesrates mehr erforderlich. Im zweiten Teil wird diese Einschränkung wieder aufgehoben.

Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich gegen Deutschland und weitere Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet: Die Whistleblowing-Richtlinie musste eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt worden sein. Damit drohen Deutschland nun Strafzahlungen.