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Neues Kurzarbeitergeld

06.12.2006

Mit dem im Frühjahr beschlossenen Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung wurde zum 1. Dezember 2006 das so genannte Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Damit soll dem jährlich wiederkehrenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegen gewirkt werden. Das neue System schafft die Grundlagen dafür, Arbeitnehmer bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in den Wintermonaten fortzubeschäftigen. Entlassungen und Winterarbeitslosigkeit sollen dadurch im Bauhauptgewerbe und Dachdeckerhandwerk vermieden werden.
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