Neues Kurzarbeitergeld
06.12.2006
Mit dem im Frühjahr beschlossenen Gesetz zur
Förderung ganzjähriger Beschäftigung wurde zum 1. Dezember 2006 das so genannte
Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Damit soll dem jährlich wiederkehrenden
Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegen gewirkt werden. Das
neue System schafft die Grundlagen dafür, Arbeitnehmer bei saisonbedingten
Arbeitsausfällen in den Wintermonaten fortzubeschäftigen. Entlassungen und
Winterarbeitslosigkeit sollen dadurch im Bauhauptgewerbe und Dachdeckerhandwerk
vermieden werden.
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