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Neues zur Gesellschaft mit gebundenen Vermögen

05.03.2026

Seit einigen Jahren wird über sie in Wirtschaft und Politik debattiert, die IHK Saarland hat sich u. a. in einem gemeinsamen Verbändepapier für sie ausgesprochen: eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellen nun ein Rahmenkonzept für eine neue Rechtsform für eine solche Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) vor. Sie soll nachhaltiges, langfristig orientiertes Unternehmertum fördern, indem Gewinne grundsätzlich im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden. Ausschüttungen oder verdeckte Gewinnausschüttungen sollen ausgeschlossen sein. 

Was sind die Vorteile?

Die GmgV orientiert sich an Genossenschaften, ist aber flexibler:
  • mitgliedschaftliche Struktur ohne handelbare Anteile
  • keine Mindestanzahl von Mitgliedern (ein Mitglied genügt zur Gründung)
  • Mitglieder erhalten beim Austritt nur ihre Einlagen ohne Rendite zurück
  • Prüfung durch bestehende genossenschaftliche Prüfverbände

Die Gründung soll einfach und kostengünstig sein, inklusive. Gründungsprüfung und Unterstützung durch Prüfungsverbände. Steuerlich wird die GmgV ähnlich wie Genossenschaften (eG), GmbHs oder AGs behandelt, mit Körperschaft- und Gewerbesteuer, aber ohne Dividendenbesteuerung. Zusätzlich ist eine regelmäßige Ersatzerbschaftsteuer vorgesehen, da Anteile nicht vererbbar sind. Das geltende Recht unterwirft z. B. Familienstiftungen alle 30 Jahre dieser Ersatzerbschaftsteuer.

Wie geht es weiter?

Als nächstes soll das Konzept mit Ländern und Fachkreisen diskutiert und anschließend zu einem Gesetzesentwurf weiterentwickelt werden.

Mehr Infos und weitere Antworten finden Sie auf den Seiten des BMJV.